Der Steuerzahler-Gedenktag - oder ab wann man für sich selbst arbeitet!

Bis Mitte Juli arbeitet der durchschnittliche Deutschen nur für Steuern und Beiträge. Verdienen Sie überdurchschnittlich, so liegt der Tag an dem Sie anfangen für sich selbst zu arbeiten noch sehr viel später.

„Am 13.Juli begeht Deutschland seinen Steuerzahler-Gedenktag. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler arbeiten die Deutschen ab diesem Tag wieder für ihr eigenes Konto. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an die Staatskasse gezahlt.“
„Der Steuerzahler-Gedenktag wird auf Grundlage der volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote errechnet. Mit dieser Quote wird aufgezeigt, wie viel der Staat vom Einkommen der Bürger und Betriebe über Steuern und Sozialabgaben zunächst einbehält. Für das Jahr 2007 sind es 53,01 (2006:51,02) Prozent und demzufolge lässt sich der 13. Juli, 11.40 Uhr, als exakter Zeitpunkt berechnen. Mit dem Gedenktag wird die Entwicklung der Belastung über mehrere Jahre und Jahrzehnte veranschaulicht.“  
(Quelle: Bund der Steuerzahler e.V., www.steuerzahlerbund.de )
 
Wie Sie als Kapitalanleger früher für sich selbst arbeiten:
 
Für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (§ 7i Abs. 1 EStG) sowie bei Baudenkmälern (§7i Abs. 1 EStG) gilt folgende Absetzung:
 
8 Jahre lang 9% danach weitere 4 Jahre 7% der Kosten für Modernisierung, Instandsetzung bzw. der Aufwendungen die zur Erhaltung des Denkmals notwendig sind.
 
Beispiel:
Kaufpreis 200.000 €, Sanierungsanteil 80% = 160.000 €
Hiervon werden in den ersten 8 Jahren pro Jahr 14.400 € steuerlich geltend gemacht.
In den folgenden 4 Jahren pro Jahr 11.200 €.
 
Weiterhin können die Kreditzinsen und die lineare Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden.
 
Es können je nach Finanzierungsvariante mehr als 200.000 € über 12 Jahre abgesetzt werden!
 
Es ist die letzte Möglichkeit Steuer in tatsächliches Vermögen umzuwandeln.